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   VG Bayreuth, 07.12.2009 - B 3 K 08.3   

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https://dejure.org/2009,71829
VG Bayreuth, 07.12.2009 - B 3 K 08.3 (https://dejure.org/2009,71829)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07.12.2009 - B 3 K 08.3 (https://dejure.org/2009,71829)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - B 3 K 08.3 (https://dejure.org/2009,71829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prüfungsrecht; Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Textverarbeitung; Verfahrensfehler; Änderung der Prüfungsordnung; Rüge eines Defekts des Prüfungs-PC"s; Fehlen einer nachvollziehbaren Dokumentation der Korrektur einer Prüfungsarbeit; Fehlen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 22 ZB 08.834

    Meisterprüfung im Friseurhandwerk; Aufhebung der Prüfungsentscheidung wegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2009 - B 3 K 08.3
    Ein beachtlicher Verfahrensfehler führt deshalb zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung und Wiederholung der Prüfungsleistung ohne Anrechnung auf die von den Prüfungsordnungen meist vorgesehenen Wiederholungsmöglichkeiten (st.Rspr. vgl. nur BayVGH vom 15.10.2009 Az. 22 ZB 08.834 RdNrn. 7 f. m.w.N.).

    Denn wie bereits dargelegt, ist eine Verpflichtung des Beklagten, eine Prüfung als bestanden zu werten, im gerichtlichen Verfahren wegen des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraumes nur dann möglich, wenn ein offenkundiger Fehler wie beispielsweise ein Rechenfehler vorliegt, der keinen Bewertungsspielraum mehr offen lässt (BayVGH vom 15.10.2009 a.a.O.).

    So fehlt es in Bezug auf den Prüfungsteil "Gestaltung eines Layouts" angesichts des oben dargelegten Prüfungsablaufs an einer hinreichend zuverlässigen Beurteilungsgrundlage für die Eignungs- und Leistungsbewertung (hierzu: BayVGH vom 15.10.2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2009 - B 3 K 08.3
    Ein Verfahrensfehler kann allerdings nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen, wenn er wesentlich ist, also sein Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann; ein Rechtsgedanke wie er allgemein in Art. 46 BayVwVfG zum Ausdruck kommt (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/50 ff.; vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 59/77 ff.; BVerwG vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262/270; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2: Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, RdNr. 492).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2009 - B 3 K 08.3
    Ein Verfahrensfehler kann allerdings nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen, wenn er wesentlich ist, also sein Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann; ein Rechtsgedanke wie er allgemein in Art. 46 BayVwVfG zum Ausdruck kommt (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/50 ff.; vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 59/77 ff.; BVerwG vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262/270; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2: Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, RdNr. 492).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.12.2009 - B 3 K 08.3
    Ein Verfahrensfehler kann allerdings nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen, wenn er wesentlich ist, also sein Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann; ein Rechtsgedanke wie er allgemein in Art. 46 BayVwVfG zum Ausdruck kommt (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/50 ff.; vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 59/77 ff.; BVerwG vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262/270; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2: Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, RdNr. 492).
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